Beratung


Manchmal ist es nicht ganz klar, von welchem Psychotherapie-Verfahren bestimmte Patienten oder Patientinnen am besten profitieren könnten. Es ist abhängig davon welche Störung vorliegt und wie die PatientInnen sich auf ein bestimmtes Verfahren einlassen könn(t)en. Manchmal spielen auch Geschlecht oder Eigenschaften des Therapeuten / der Therapeutin eine Rolle.

Solche Fragen müssen im Vorfeld einer Psychotherapie durch eine Beratung geklärt werden. Daher sind auch fünf bis acht Sitzungen (sog. "probatorische Sitzungen") vor der Einleitung bzw. Beantragung einer Psychotherapie vorgesehen, die von den Krankenkassen finanziert werden.

(Für Beratungen, die nicht die Frage einer eventuellen Therapie klären sollen - siehe Supervision)